- Gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen bei Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand
- Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen bei Personenhandelsgesellschaften, Einzelfirmen, kleineren Kapitalgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Prüfung von Jahresabschlüssen für Konsolidierungszwecke von Konzerntochtergesellschaften
- Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen für Finanzierungszwecke, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Umwandlungen, Auseinandersetzungen und Liquidationen
- Prüfung von internen Kontrollsystemen und Teilbereichen der Rechnungslegung, z.B. Geldverkehr, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Forderungen, Inventuraufnahmen
- Sonderprüfungen Maßnahmen der Geschäftsführung, Unterschlagungsprüfungen, Nachweisprüfungen bei Zuwendungen öffentlicher Stellen
- Prüfung gemäß Makler- und Bauträgerverordnung