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Wirtschaftsprüfung

  • Gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen bei Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen bei Personenhandelsgesellschaften, Einzelfirmen, kleineren Kapitalgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen für Konsolidierungszwecke von Konzerntochtergesellschaften
  • Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen für Finanzierungszwecke, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Umwandlungen, Auseinandersetzungen und Liquidationen
  • Prüfung von internen Kontrollsystemen und Teilbereichen der Rechnungslegung, z.B. Geldverkehr, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Forderungen, Inventuraufnahmen
  • Sonderprüfungen Maßnahmen der Geschäftsführung, Unterschlagungsprüfungen, Nachweisprüfungen bei Zuwendungen öffentlicher Stellen
  • Prüfung gemäß Makler- und Bauträgerverordnung